Voraussetzung ist, dass die Digitalisierungsmaßnahmen dem Unternehmen zu Gute kommen und dass das Digitalisierungsprojekt noch nicht begonnen wurde. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Angestellten.
Nach der Bewilligung des Zuschusses muss das Projekt in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Die Förderung der Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
(Quelle: BMWK)
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen und bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Als ersten Schritt führen wir als Digitalisierungsberater eine Erstberatung durch und besprechen im Detail die Digitalisierungspläne. Interessierte Unternehmen registrieren sich online über das Antragsportal für Digital Jetzt und melden sich über das entsprechende Formular für die Anstragstellung auf einen Zuschuss an .
Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden in einem softwaregestützten Zufallsverfahren monatlich zugewiesen. Wird ihr Unternehmen ausgewählt, muss innerhalb von vier Wochen der entsprechende Antrag über das Antragsportal eingereicht werden. Sollte ihr Unternehmen nicht ausgewählt werden, muss das Prozedere im nächsten Monat erneut durchgeführt werden.
Nach Abschluss Ihrer Digitalisierungsmaßnahme muss innerhalb von zwei Monaten den Verwendungsnachweis zur Überprüfung eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.