Voraussetzung ist, dass die Digitalisierungsmaßnahmen dem Unternehmen zu Gute kommen und dass das Digitalisierungsprojekt noch nicht begonnen wurde. Zuwendungsfähig sind beispielsweise die Einführung von CRM-Systemen oder neuer digitaler Vertriebskanäle einschliesslich der notwendigen Beratungs- und Schulungsleistungen. Die Förderung der Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
(Quelle: WI Bank)
Der Zuschuss ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Er kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen und wird ebhenfalls gewährt für die Anschaffung von IKT-Hard– und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen sowie zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung. Dienstleistungen und Schulungen im Zusammenhang mit diesen Anschaffungen werden gleichfalls bezuschusst.
Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht allerdings nicht.
Als ersten Schritt führen wir als Digitalisierungsberater eine Erstberatung durch und besprechen im Detail die Digitalisierungspläne. Interessierte Unternehmen melden sich online bei der WI Bank an und laden die Antragsunterlagen herunter. Viermal pro Jahr erfolgt seitens der WI Bank ein Förderaufruf, nach dem die Interessenten innerhalb von 48 Stunden ihren Antrag auf den DIGI-Zuschuss einreichen müssen. Per Zufallsauswahlverfahren werden dann die Unternehmen ausgewählt, die den Zuschuss beantragen dürfen. Wird Ihr Unternehmen ausgewählt, kann der Antrag auf den DIGI-Zuschuss gestellt werden.
Nach Abschluss der Digitalisierungsmaßnahme wird der Verwendungsnachweis DIGI-Zuschuss bei der WI Bank eingereicht. Die Auszahlung erfolgt dann durch die WI Bank.