Voraussetzung ist, dass die Digitalisierungsmaßnahmen dem Unternehmen zu Gute kommen und dass das Digitalisierungsprojekt noch nicht begonnen wurde. Zuwendungsfähig ist die Prozess- und Digitalisierungsberatung für beispielsweise die Einführung von CRM-Systemen oder neuer digitaler Vertriebskanäle. Die Förderung der Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe .
(Quelle: RKW Hessen)
Beratungen zur Digitalisierung von Geschäfsprozessen sind zu maximal 50 Prozent des Beraterhonorars förderfähig, d.h. bis zu 10 Tage à max. 600,00 Euro/Tag, das sind maximal 6.000,00 Euro.
Als ersten Schritt führen wir als Digitalisierungsberater eine kostenlose Erstberatung durch und besprechen im Detail die Digitalisierungspläne. Nach Klärung aller Fragen und der Erledigung der notwendigen Formalitäten zum Start Ihres Digitalisierungsprojektes mit dem RKW erstellen wir eine Projektskizze. Wir beraten Sie zu Ihrem Digitalisierungsprojekt gemäß den Anforderungen und Wünschen. Nach Abschluss des Projektes werden die erforderlichen Zeitnachweise beim RKW eingereicht und ein Abschlussbericht wird erstellt. Dieser Abschlussbericht dient als Konzeption für das Digitalisierungsprojekt.
Nach Ende des Beratungsprojekts erfolgt eine Abschlussprüfung durch das RKW Hessen.